Kein Gaskunde muss mit Preiserhöhungen oder einem allgemein erhöhten Gaspreisniveau leben. Seit Anfang April 2006 hat jeder Gasverbraucher in der Bundesrepublik Deutschland das Recht und fast schon die Pflicht, sich den günstigsten und/oder serviceorientiertesten Anbieter auszusuchen. Ein idealer Versorger ist billiger als der örtliche Anbieter und bietet einen akzeptablen Service an.
Mit dem Verbrauch an Gas steigt auch das Einsparpotential. Dennoch lohnt sich der Wechsel auch für Kunden, die mit Gas nur kochen und so um die 1.000 bis 2.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen. Richtig bemerkbar macht sich ein Wechsel für Familien, die mit Erdgas heizen. Hier können leicht und ohne großen Aufwand mehrere hundert Euro pro Jahr eingespart werden. Das Risiko eines Anbieterwechsels liegt nicht in der Versorgungssicherheit. Beliefert werden Gaskunden immer. Geht ein Anbieter unerwartet in den Konkurs, übernimmt der örtliche Grundversorger automatisch die Belieferung. Niemand muss also eine kalte Wohnung befürchten. Lediglich bereits eingezahlte Abschlagszahlungen können vom Konkursverwalter einbehalten werden. Der Wechsel bedeutet also ein finanzielles Risiko, aber hat in keinem Fall eine Nichtbelieferung zur Folge.
Ist ein Wechsel des Gasanbieters schwierig?
Das lässt sich klar beantworten: Nein, ist es nicht. Es ist sogar denkbar einfach! Kunden die sich für einen Wechsel interessieren, sollten zunächst ihren jährlichen Verbrauch kennen. Dieser ist auf der letzten Abrechung in Kilowattstunden vermerkt. Sollte diese nicht mehr vorliegen, können die Kunden ihren derzeitigen Anbieter nach dem Verbrauch, beispielsweise durch einen Anruf im jeweiligen Kundencenter, fragen. Schätzungen sind schwierig, vor allem dann, wenn mit Gas geheizt wird. Hier kommt es auf die Bauweise der Wohnung oder des Hauses an und wie die “Wohlfühltemperatur“ im Winter ist. Des Weiteren wird für den Wechsel oft die Kundennummer benötigt. Auch diese steht auf der letzten Rechung oder wird auf Anfrage mitgeteilt.
Manche Anbieter prüfen Interessenten auf ihre Bonität. Kunden die in der Vergangenheit durch unbezahlte Rechungen aufgefallen sind, könnte ein Vertrag verweigert werden. Ein Girokonto für die unbare Zahlung ist ebenfalls erforderlich. Ansonsten gibt es keine weiteren Hürden, die einem Gasanbieterwechsel verhindern könnten. Durch das Internet haben die Kunden die Möglichkeit sich schnell, kostenlos und unverbindlich zu informieren. Unsere Vergleichsrechner bieten hier die idealen Bedingungen an. Oft muss für eine Übersicht nur der Verbrauch und die Postleitzahl angegeben werden. Möchte der Kunde dann wechseln, müssen weitere Angaben, wie Adresse und Bankverbindung gemacht werden.
Hat sich ein Kunde oder eine Kundin für einen bestimmten Anbieter entschieden, übernimmt der gewählte neue Anbieter alle weiteren Formalitäten. Es wird im Namen des Kunden der bestehende Vertrag gekündigt und es erfolgt eine Mitteilung, zu welchem Zeitpunkt die Belieferung durch den neuen Versorger erfolgt. Dieses ist für den Kunden in der Regel völlig kostenfrei.